Inhalative Sedierungen mit Lachgas sind auch während der Corona-Pandemie möglich
Eine gemeinsame Stellungnahme von der Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung, dem Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) und der Schweizerischen Vereinigung Kinderzahnmedizin (SVK) befasst sich mit dem Thema Lachgassedierungen in Zeiten des Corona-Virus.
Die inhalative Sedierung mit Lachgas ist ein integraler Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung. Die Methode wird in allen Bereichen der Zahnmedizin, bei Kindern und Erwachsenen, bei konservativen
und chirurgischen Eingriffe eingesetzt. Der hochansteckende Corona-Virus wird in erster Linie durch Tröpfchen oder Speichel übertragen. Zahnarztpraxen sind schon immer professionell auf den Umgang mit Viren eingestellt und haben in diesen Zeiten weitere Mechanismen eingeführt, um die Gesundheit von Personal und Patienten zu gewährleisten.
Der Frage, ob man auch inhalative Sedierungen mit Lachgas in diesen Zeiten weiter sicher durchführen kann, haben sich die DGfdS, der BDO und die SVK gemeinsam mit Experten wie Dr. Jacqueline Esch aus der Kinderzahnmedizin wissenschaftlich gewidmet.
Die Expertenrunde kommt zu dem Schluss, dass die von erfahrenen Anwendern korrekt durchgeführte inhalative Sedierung mit Lachgas keine nachweislich, zusätzliche Gefährdung für zahnärztliches Personal und/oder Patienten darstellt. Voraussetzung ist, dass die verschärften Hygienemaßnahmen der Fachgesellschaften und der Gerätehersteller eingehalten werden.